Fußgängerschutz Mazda MX5 ND ausgelöst - ohne Gewähr, u.A. § 30, 31 ff. StVZO.

  • Na, dann fange ich mal an ohne jegliche Empfehlung oder sonst etwas, was mir unterstellt werden könnte.

    Einfach nur rein technisch.


    Ja, man kann es deaktivieren


    Ab hier bin ich wieder raus und bleibe lieber beim Popcorn. :)

  • Ich mache mal weiter Detlef.

    Technisch kann man sie deaktivieren, durch Abziehen der gelben Stecker unter der Motorhaube bei den Pyrosprengsätzen.

    Im Innenraum bemerkt man es dann an der Weihnachtsdekoration im Kombiinstrument.


    Ich würde auch jedem raten dies zu tun, bei Fahrsicherheitstrainings oder Trackdays.


    Bezüglich des finanziellen Schadens oder der Inanspruchnahme der Versicherung, kann ich dein Unwillen im Falle einer Fehlzündung total nachvollziehen.


    Allerdings solltest du auch bedenken, dass eine Deaktivierung des Systems einerseits ein Erlöschen der Betriebserlaubnis mit all deren Folgen bewirkt.

    Und was noch wichtiger ist Skyactiv, im Falle eines Nichtauslösens des System in einer entsprechenden Situation kann ein um ein Vielfaches höherer finanzieller Schaden drohen, der nicht so leicht von einer Vollkasko gedeckt wird. Abgesehen davon, dass der Schaden dann für dich nicht nur finanzieller Natur, sondern auch freiheitsberaubender Natur sein kann.

  • Kann man den Fußgängerschutz deaktivieren?

    Vor den Haubenscharnieren sind gelbe Stecker, die man abziehen kann. Dann löstet Fussgängerschutz nicht mehr aus. Das System wird überwacht und im Kombiinstrument als Fehler angezeigt. Werden die Stecker wieder ordnungsgemäß gesteckt ist der Fehler wieder weg.


    Da die Betriebserlaubnis mit deaktiviertem Schutz erloschen ist darfst Du nicht fahren. Wirst Du so erwischt kostet Dich das 50 Euro, keine Nebenfolgen.


    Wenn Dir im Straßenverkehr eine DEFA-Kind vor das Auto läuft und mit sensiblen Körperteilen auf die Haube aufschlägt und aufgrund des fehlenden Auslösens Veletzungen erleidet oder im schlimmsten Fall ablebt und die Kausalität der Verletzungsschwere zur fehlenden Auslösung nachgewiesen werden kann gibt’s Ärger. Wie groß dieser Ärger ist wissen wir nicht.


    Regressforderungen Deiner Haftpflicht sind auf 5.000 Euro begrenzt. Ob die Vollkasko zum tragen kommt liegt an der Schuldhaftigkeit des Unfallereignisses. Mir fällt gerade kein Szenario ein warum sie im Falle Deines Verschuldens nicht regulieren sollte.


    Es ist wie so Vieles im Leben Deine Entscheidung, your car, your choice.

  • Regressforderungen Deiner Haftpflicht sind auf 5.000 Euro begrenzt. Ob die Vollkasko zum tragen kommt liegt an der Schuldhaftigkeit des Unfallereignisses. Mir fällt gerade kein Szenario ein warum sie im Falle Deines Verschuldens nicht regulieren sollte.

    Ohne das Thema jetzt unnötig ausweiten zu wollen - weil von Dir und Asumag sehr schön zusammengefasst - dennoch die Frage (rein interessehalber): Bedingter (!) Vorsatz, Mutwilligkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit? Ist das mit abgedeckt? ramm ?

    Wie schon gesagt: Abseits vom Thema selbst - dazu wurde alles gesagt - und nur aus Interesse. Könnten wir auch gerne in die rechtliche Plauderecke auslagern.

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • Wenn ich mir so viele Sorgen um mögliche Szenarien machen würde, könnte ich bald gar nicht mehr schlafen. Angst vor SUVs, Sorge um Probefahrtlänge, Angst vor spontaner Selbstdetonation... schon mal in den Getriebeschaden-Thread geschaut? Da gäbe es noch Futter.


    Ich finde das System auch nicht geil.


    Ich finde die Vorstellung, dass mein Auto - in welches ich viel Zeit und auch Geld stecke - hinüber sein könnte nicht geil.


    Ich finde es nicht geil, mich dann darum kümmern zu müssen, auch wenn die Versicherung zahlst.


    Aber am absolut ungeilsten würde ich es finden, wenn ich die Person wäre, die von so einem Auto in die Pflegebedürftigkeit geballert wurde, weil der dezent beschränkte Besitzer meinte, dass sein Brummbrumm wichtiger sei, als ein funktionierender Fußgängerschutz.


    Und doch "das Risiko einen großen finanziellen Schaden zu erleiden ist" unerheblich. Im Bezug darauf, dass die Alternativen noch viel risikoreicher sind und im Bezug darauf, dass es Einzelfälle sind, die aber mein vollstes Mitgefühl haben.


    In diesem Sinne drücke ich uns allen die Daumen, dass die Haube da bleibt wo sie hingehört, bis dass der TÜV uns scheidet.

    Homura G184 Roadster RF in Jet Black, EZ 10/23

    The Cone, Unterboden- & Hohlraumversiegelung, Frontgrill Mesh in schwarz, K-Tec Street Gewindefahrwerk, H&R Spurplatten 30mm/40mm

  • EDIT
    ...hat sich ja schon seit Stunden erledigt, das Thema...


    War mein Browser wohl "hängen" geblieben :S :/

    Blue Sky :thumbup:


    2.0 SL ST ohne SP, upgrade auf "Modell 2016" mittels DS, Bilstein & OEM Eibach, I.L.M(VA30/HA40), Graphitgrau
    Dotz Kendo dark 7x17 ET35 mit 205/45/17 Dunlop Wintersport 4D, für die kalte Zeit
    (Signing 3.9.16 {Order out 2.10.16} - Produktion 28.11.16 - Übergabe 14.2.2017)


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  • Es geht hier nicht um Fußgängerschutz. Mazda hat die Motor/Haubenkonstellation so konstruiert, dass sie überall in der Welt, auch in den USA, ausreichend Schutz bietet.


    Nur in der EU nicht.


    Wenn ich die hier dargelegten Argumente zuende denke, darf ich nie mehr mit dem NA in die Stadt fahren.


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