Einfließen lassen in den Versicherungstarif (eigentlich gab es dafür mal die Schadenfreiheitsklassen); ggf. unerlaubt beschafft
Die Entscheidung über Kulanz davon abhängig machen.
Inoffiziell als Kriterium verwenden um Garantie zu verweigern.
Zuordnung der gefahren Kilometer zu Zeitpunkt und Ort bzw zumindest zu Staat, um es mit dem CO2 der Stromerzeugung zu diesem Zeitpunkt zu synchronisieren und daraus weitere Maßnahmen abzuleiten.
Das sind die Dinge die den Hersteller interessieren, weniger die EU. Und wenn man die Datenschutzklausel von Mazda durchliest, erhebt Mazda selbst viel mehr Daten ;). Und könnte diese für die oben genannten Zwecke verwenden (neben bei teilen sie die Daten eh schon fleißig mit Dritten wie in dem Datenschutzdokument zu lesen ist).
Die EU bekommt, weniger Daten nämlich nur FIN und gefahrene Kilometer seit dem letzten Werkstattbesuch. Also das was am ungefährlichsten ist. Wenn man widerspricht sollte man Mazda widersprechen, das mit der EU ist das kleinste Übel.