Die Hersteller bauen nicht für jeden Staat ein anderes Modell. Die bauen eine Version und die muss in der gesamten EU konform sein und damit den worst case abdecken.
National sind dann einige Modifizierungen nicht erforderlich und dürfen dann auch legal zurück gebaut werden.
Je nachdem welche Sicherheitsrelevanz die Teile haben, muss es z.T. abgenommen werden und z.T. nicht.
Bei der Radabdeckung ist es nach meiner Kenntniss so, dass die nationalen Vorschriften einfach nur erfüllt werden müssen. So lange das der Fall ist, ist keine Eintragung oder Abnahme erforderlich.
Da ich hier selbstverständlich keine Rechtsberatung anbiete, verweise ich aber auf den technischen Dienst als finale Instanz.