Plastikplättchen an den hinteren Radkästen

  • In Deutschland sollte das auch ohne Ohren funktionieren, d.h. der TÜV dürfte damit kein Problem haben.

    Die meisten Hersteller lassen auf die strengeren EU-Vorschriften zu, weil sie dann alle Länder abdecken und so hat Mazda das sicher auch gemacht. Dafür brauche ich die Flaps.

    Da das Auto aber nur in D zugelassen ist und das in D nmK so zulässig ist, sehe ich kein Problem.

  • Es fällt mir auf, weil es so häßlich da raussteht!

    Wenn es nicht vorhanden ist, wird nicht auffallen, daß da mal was war!

    Das ist ein riesiger Unterschied!

    Aber wir sollten uns darüber nicht weiter austauschen, dazu ist es zu unwichtig.

    Und in solchen Fällen mache ich sowieso, was ich will!

  • Nichts liegt mir ferner als dem Sven Svanniversary zu widersprechen, aber ich denke mit meinem bescheidenen Wissen schon das es sich dabei um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt und somit für die Zulassung des Fahrzeugs relevant ist.


    Ich denke mit dem Entfernen der "Ohren" erlischt die Betriebserlaubnis.


    Mir müssen auch nicht über den Sinn oder Unsinn solcher Regelungen diskutieren, dennoch sind sie da!

  • TUNING-Wiki - Radabdeckung bei EG-Zulassung


    Für eine rechts- und endgültige Klärung des spezifischen Einzelfalls empfehle ich eine Konsultation ihres nächstgelegene freundlichen technischen Dienstes, wie z.B. TÜV oder Dekra.


    Also noch einmal um Missverständnisse zu vermeiden.

    So gut wie alle Hersteller lassen Fahrzeuge in der EU so zu, dass alle EU und nationalen Vorschriften erfüllt werden. Im Falle der Radabdeckung ist das der worst case und bedingt bei vielen Fahrzeugen Flaps.

    Wenn das Auto dann in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen wird, muss es „nur“ die nationalen Vorschriften erfüllen, d.h. die Flaps können unter Umständen und ggf. nach Bestätigung durch den technischen Dienst auch legal entfallen.

  • Danke Sven, deshalb hatte.ich zweimal ich denke in meinem Text eingebaut.


    Dann frage ich mich aber, warum Mazda solche hässlichen Dinger anbaut?


    Ich habe immer gedacht, dass alles was einem Fahrzeug vom Werk verbaut wurde, auch so bleiben muss, es sei denn die Veränderung wurde von einer Prüfstelle abgenommen.


    Sonst könnte ich ja auch ohne Kotflügel fahren?

    Vielleicht darf ich das ja sogar? ;)