Der optische Unterschied zwischen Serie (schwarz) und Bilstein (gelb):
VA
HA
Der optische Unterschied zwischen Serie (schwarz) und Bilstein (gelb):
VA
HA
Da fällt mir noch etwas ein. Da Stoßdämpfer nicht eintragungspflichtig sind, reicht die ABE für die Federn. Somit entfällt eine TÜV Abnahme, es sei denn es finden noch andere einflußnehmende Maßnahmen, wie Rad/Reifen-Kombis statt. Dann müssen die Federn eingetragen werden, was dann aber durch die ABE absolut unproblematisch ist.
Spurplatten müssen leider drauf, damit muss man das Ganze dann wieder eintragen lassen.
Also ich weiß nicht, ob du damit glücklich wirst. Das B12 ist nicht verstellbar, heißt das Setup muss dir Out of the Box passen. So wie ich dich bei deinen bisherigen MX5 kennengelernt habe, bist du durchaus anspruchsvoll und immer darauf bedacht, die Performance des Autos in deinem Sinne zu verbessern. Daher würde ich zu einem verstellbaren Fahrwerk greifen und meine Wahl wäre ein Silvers Neomax N. Die Kinderkrankheiten sind ausgemerzt, gibt es hier seit längerem keine negativen Meldungen mehr.
Das bedeutet nicht, dass Detlef und Mr.Pink unrecht haben. Wenn du das Bilstein unbedingt ausprobieren willst, würde ich es auf jeden Fall in einem vergleichbaren Fahrzeug testen.
Guter Vorschlag! In diesem Zusammenhang werde ich auch versuchen, jemanden zu finden, der das K-Sport verbaut hat. Grundsätzlich wäre es aber kein Problem, ein nicht verstellbares Fahrwerk einzubauen, wenn es passt.
wenn es passt.
Das ist der schwierige Punkt, oder ?
Ja, in der Tat Das Street passte, gibt es aber nicht mehr.
technisch affiner TÜV-Prüfer nötig, da mit höchster Einstellung ein G184 schon sacktief liegt (Abstand Bördelkante zu Radmitte <320mm), sprich es sollte oberhalb des im Gutachten benannten Einstellbereich eingestellt sein, um eine halbwegs sinnvolle Höhe zu erzielen.
Wenn du das Fahrwerk außerhalb des im Gutachten benannten Einstellbereichs betreibst, erlischt dann damit nicht auch das Gutachten?
Wenn du das Fahrwerk außerhalb des im Gutachten benannten Einstellbereichs betreibst, erlischt dann damit nicht auch das Gutachten?
Im Grunde schon. wobei man hier auch nochmal differenzieren muss:
Einstellbereich im Teilegutachten gibt den geprüften Bereich an. Bei der Abnahme wird idR. aber eine fixe Höhe abgenommen. Verändere ich dann nachträglich die Höhe erlischt die BE. Bei mir wurde das Fahrwerk allerdings bereits höher abgenommen als es im TG steht. Dennoch habe ich zusätzlich noch etwas nach oben korrigiert. Eine Abnahme mit vom im TG abweichenden Höhenständen erfordert aber immer einen aaS (§19.2).
Ich habe seit, mitte November, das K-Tec Street verbaut und bin glücklich 20231231_140340.jpg