Felgen Auflage K3u

  • Hallo liebe Leute :)

    Ich habe bereits im Forum einiges gelesen, bin daraus aber nicht ganz schlau geworden, deshalb frag ich selber nochmal nach.


    Ich fahre einen G131 aus 2016.

    Als ich ihn mir vom Händler gekauft habe, stand er bereits auf 7Jx17 ET45 (orig. Mazda 9965-85-7070) mit 205/45/17.


    Diese hat der Vorbesitzer aufziehen lassen und die Felgen sind im Fahrzeugschein auch schon eingetragen.


    Nun habe ich mir für den Winter neue Felgen und Winterreifen gekauft, und blieb bei den Felgen bei ähnlichen Maßen, weil mir die Reifenauswahl in 17 Zoll besser vorkam.

    Habe mir also Proline AX100 in 7Jx17 ET40 gekauft und 205/45/17 als Winterreifen.

    In den Auflagen der Felgen steht der Zusatz K3u, über welchen im Forum bereits einiges diskutiert wurde.


    Nun ist meine Frage, ob ich jetzt noch etwas nacharbeiten muss, oder dies der Vorbesitzer bereits übernommen hat? Denn die 7Jx17 Mazda Original sind ja bereits eingetragen. Hätten diese auch den K3u Zusatz?


    Und was muss wirklich bearbeitet werden, um diese Auflage zu erfüllen? Hat jemand eventuell seinen Radkasten bereits Auflagen gerecht bearbeitet und könnte mir Bilder zur Verfügung stellen?


    Wäre über eure Expertise zu diesem Thema sehr erfreut!


    LG Max :saint:

  • Die Radhausinnenverkleidungen sind beim G 131 und G 160 meines Wissens völlig identisch (einschließlich der Teilenummer). Auch alle anderen relevanten Abmessungen sind vollkommen gleich. Die Auflage K3u nur für den G 131 aber nicht für den G 160 findet man leider in vielen Gutachten, sie ist aber aus den genannten Gründen völlig sinnlos.


    Für die Serienräder gibt es keine solche Auflage, aber es gibt von Mazda selbst auch keine Unterlagen, die eine Verwendung der 17"-Ausführung am G 131 unmittelbar erlauben würden (auch wenn das hier früher einmal fälschlich behauptet wurde). Der Vorbesitzer muss also eine Änderungsabnahme durchgeführt haben.


    Davon unabhängig gilt für die AX100 mit Bereifung 205/45R17 am G 131 aber auch noch die Auflage A01 (unverzügliche Vorführung bei einem aaS, Prüfer oder Prüfingenieur). Daran kommst du also ohnehin nicht vorbei. Dem kannst du dann den Hinweis auf die (ohne Auflagen) bereits eingetragenen 17"-Serienräder (hoffentlich auch mit 205/45R17) geben. Wenn er besonders "gute" Laune hat, wird er dich dann auf die gegenüber Serie 5 mm kleinere Einpresstiefe hinweisen. :P


    Eigentlich kann nichts Schlimmeres passieren, als dass er auf der Durchführung eines Verschränkungstests besteht. Den müsste das Auto normalerweise auch ohne Probleme (also ohne Schleifen) bestehen. Wenn wider Erwarten nicht, bliebe allerdings wirklich nur das Nacharbeiten der Radhausschalen. Ich kenne niemanden persönlich, der das jemals für ein 7x17-Rad mit 205/45er Reifen getan hätte ...

  • Vielen Dank für die Antwort! ^^

    Ja, die 17 Zoll Mazda original stehen auch auf 205/45R17 und wurden vom Vorbesitzer angeführt.

    Diese Felgen ist auch im Zulassungsschein bei mir eingetragen.


    Habe für Mittwoch bereits einen Termin zum vorführen der neuen Felgen, dann kann ich mehr berichten. :)