Laut AGB bzw. Datenschutzhinweisen war es allerdings auch schon vor Jahren verboten, sich die Wartungsnachweise eines vorherigen (oder des nachfolgenden) Halters anzeigen zu lassen.
Ich habe mal versucht, Mazda Deutschland einen mittelfreundlichen Hinweis bezüglich ihres (damals fragwürdigen) Datenschutzkonzepts zukommen zu lassen (ich konnte sehen, was der Käufer meines Autos an Wartung machen ließ ... und was nicht), woraufhin man mir sehr pampig (aber rechtlich wohl zutreffend) meine Verletzung der Nutzungsbedingungen vorgeworfen hat ...