Da hilft idR ein Blick in die Teilegutachten. Hier gibt es häufig ein Kapitel "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen".
Hin und wieder wird aber sicherlich auch mal eine 19.3 gemacht obwohl eine 19.2 fällig wäre...
Da hilft idR ein Blick in die Teilegutachten. Hier gibt es häufig ein Kapitel "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen".
Hin und wieder wird aber sicherlich auch mal eine 19.3 gemacht obwohl eine 19.2 fällig wäre...
Da hilft idR ein Blick in die Teilegutachten. Hier gibt es häufig ein Kapitel "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen".
Manchmal steht es auch etwas versteckt, ohne eigenes Kapitel. Bei den KW-Fahrwerken steht z.B. in der Regel drin, dass keine Bedenken gegen die Verwendung von Sonderrädern bestehen.
Genau das wird auch auf der TÜV-Seite bestätigt.
Im übrigen gilt zumindest für mich, dass ich dem Sachverständigen nicht erklären werde, ich wüsste besser als er, welche Form der Abnahme notwendig ist.
Ich habe es schon im Felgen Fred geschrieben, folgende Combo ist kein Problem:
Federn: Eibach Pro Kit VA: 30-35mm / HA: 30mm
Felgen: Alutec Monstr (7,5x18)
Reifen: Uniroyal RainSport 5 215/35 R18 84Y XL
Der TüV hat nur eine Sichtprüfung der Räder vorgenommen. Diese wurden noch nicht mal eingetragen. Man muss nur die Änderungsabnahme mit sich führen.
225/35 Reifen, wären auf der Felge + Eibach Pro auch möglich gewesen.
Die ganzen Auflagen die in den Felgen stehen, wie Kanten umlegen oder sonstiger Blödsinn interessiert den TüV NICHT! Das wird auch nicht kontrolliert.
Die ganzen Auflagen die in den Felgen stehen, wie Kanten umlegen oder sonstiger Blödsinn interessiert
den TüVmeinen TÜV-Prüfer NICHT! Das wird auch nicht kontrolliert.
Ich erlaube mir mal diese Korrektur vorzunehmen.