Alles anzeigenDas sollte ich richtigstellen.
Ich habe für 4 Paar insgesamt all inkl. 97,99 € bezahlt. 25€ war schon mit allen Gebühren, sonst würden die nur 18€ kosten.
Unter 150€ brauchst du keine Zollanmeldung, und Gebühren etc. werden schon bei Kauf aufgerechnet, wie Scholzi24 schon erwähnt hat.
Also solang du nicht mehr als 6 Paar bestellst musst du dir hier keine Sorgen machen.
Kauf war super unkompliziert und die Lieferung in 5 oder 6 Tagen da.
Ich kanns also nur empfehlen.
Aha, das stellt es klar. 👍 Danke. Hast du darauf geachtet, ob und wie sich die Versandkosten unterscheiden, wenn man mehrere Sets kauft?
In den Details ist es allerdungs doch noch etwas komplizierter (wenn auch nicht unbedingt für dich als Kunden).
Damit die Einfuhrumsatzsteuer vom Verkäufer direkt abgeführt (und ggfs. auch auf der Rechnung ausgewiesen) werden kann, muss er sich für das IOSS-Verfahren der EU (Import One Stop Shop) registriert haben. Er bekommt dann eine IOSS-Id zugewiesen, die manche Versender auch auf die Versandverpackung drucken. Das alleine nutzt im Zweifelsfall aber nichts, damit die Einfuhrumsatzsteuer beim Eintritt in das Wirtschaftsgebiet der EU nicht noch einmal aufgeschlagen wird, muss er jede Sendung digital anmelden. Wenn diese Anmeldung nicht vorliegt, hat man verloren. Widerspruch zwecklos, da nimmt sich der Zoll nichts von an. Frag mich mal, woher ich das weiß ...
Bei einem Sachwert bis 150€ fällt zwar tatsächlich kein Zoll an (mein Fehler, da hatte ich nicht mitgedacht), aber eine Zollanmeldung muss eigentlich trotzdem gemacht werden (was z.B. DHL sich in der Regel mit 6€ vergüten lässt, FedEx nimmt noch mehr). Kann aber gut sein, dass das wirklich entfällt, wenn die IOSS-Anmeldung beim Zoll vorliegt und somit auch keine Einfuhrumsatzsteuer mehr gezahlt werden muss.
Ich hatte bisher noch nie die Kombination aus funktionierendem IOSS und Sachwert unter 150€. 😝
Wenn man tatsächlich doppelt Umsatzsteuer gezahlt haben sollte (weil die IOSS-Anmeldung nicht geklappt hat), muss man sich an den Verkäufer bzw. die Verkaufsplattform wenden, um die doppelt gezahlte Steuer zurückzubekommen. Zumindest bei eBay weiß ich, dass es dafür ein geordnetes Verfahren mit entsprechendem Online-Formular gibt. Allerdings bekommt man die Auslage des Kurierdienstes für die Zollanmeldung (die dann ja gemacht wurde) nicht zurück. Frag mich mal, ...
Egal. Schön, dass es diese Quelle gibt.
Nachtrag: