Habe ich das richtig verstanden? Beim TÜV müssen sie eine gewisse Anzahl Fehler finden, um ihr Soll zu erfüllen?
Jepp, ist so
Habe ich das richtig verstanden? Beim TÜV müssen sie eine gewisse Anzahl Fehler finden, um ihr Soll zu erfüllen?
Jepp, ist so
Wenn wir unter "KBA-Nummer" das gleiche, nämlich "KBA" + eine fünfstellige Zahlenfolge, verstehen: Nein. Warum sollte diese Nummer auf einem Serienrad zu finden sein?
Keine Ahnung, ich dachte, auf meinen Serienfelgen (zuletzt Mazda und Citroen) hätte jeweils eine gestanden. So sehr habe ich dann aber nicht darauf geachtet. Immerhin, die Rays in 16" sollen ja eine haben ...
Also hat er eine Felge abgebaut und siehe da, in der Zentrierung stehen innen KBA Nummer, Teilenummer und Größe.
Wenn ein Auto EU-weit homologiert wurde, ist natürlich nicht einzusehen, warum ausgerechnet beim KBA eine Registrierungsnummer verbindlich sein sollte.
Aber genau das ist der Punkt, das Auto ist so wie es ist homologiert worden.
Hinweise wie „ist doch Serie“ oder Prospektbildchen sind irrelevant.
Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, warum der Hinweis des Endkunden auf den Serienzustand nicht ausreichend sein sollte. Der Fahrzeugkäufer muss doch gegenüber dem Prüfer nicht beweisen, dass die Serienräder seines Autos zulässig sind, nur weil der das in "seinem System" nicht nachvollziehen kann. Warum sollte ein Prospekt - gerade wenn es sich um ein Sondermodell handelt - da kein zulässiger Hinweis sein?
Sollte bolbotos sich nicht verschrieben haben und der Prüfer in "seinem System" tatsächlich "mehrere Felgen in 6,5x16 und 7x16 mit entsprechenden Teilenummern" gefunden haben, wäre das zum Beispiel völliger Stuss.
Warum sollte ein Prospekt - gerade wenn es sich um ein Sondermodell handelt - da kein zulässiger Hinweis sein?
Weil das "Bildchen" i.d.R. keine technischen Daten erkennen lässt.
Ok, jetzt kommt der nächste und sagt, "... ja aaaaaber...", "...es gibt ja auch Prospekte mit den technischen Daten im Anhang...".
Mag alles sein. Aber das ist dann eine Ermessensentscheidung des Prüfers, oder er kennt sich mit der Marke aus.
Ich habe auf meinem Bimmer auch nicht mehr die ausgelieferten Räder drauf, sondern originale "M"-Räder. Auch da hat der Prüfer bei der HU penibel kontrolliert ob die aufgezogene Rad/Reifen Kombi von BMW so freigegeben ist.
Ich sehe das Argument nicht.
Ich kaufe ein Auto. Es bleibt unverändert. Ich muss bei einer HU ganz sicher keine technischen Daten liefern.
Sollte bolbotos sich nicht verschrieben haben und der Prüfer in "seinem System" tatsächlich "mehrere Felgen in 6,5x16 und 7x16 mit entsprechenden Teilenummern" gefunden haben, wäre das zum Beispiel völliger Stuss.
In dem System waren meine ich eine 6,5x16 und zwei 7x16 mit sämtlichen Eigenschaften beschrieben und als Serienrad verzeichnet. Aber die Zuordnung zum Rad nur über eine Nummer, welche nicht zu finden war.
Hier mal ein Bild der Felge: 20231004_165709.jpg.
Mit der KBA Nummer meinte ich die K9740.
Ja, die Prüfer werden immer pingeliger.
Beim vorletzten TÜV-Termin wurde mir unterstellt, Nachrüstscheinwerfer im ND zu haben, da das Licht der Scheinwerfer viiieel zu hell und weit über der zulässigen Stärke wäre. An jeder einzelnen Stahlflexleitung wurde die Nummer auf dem Schrumpfschlauch gesucht und jedes einzelne Mal mit der ABE-Nr. abgeglichen, jeder Reifen an Lauffläche und Flanke innen und außen kontrolliert, der Inhalt des Erste-Hilfe-Kastens auf Ablaufdatum kontrolliert usw. Bei einem dreijährigem KFZ mit ca.18.000 km auf dem Tacho und wie neu. Das hat dann auch über eine Stunde gedauert.
Mein Fazit:
Die sehen mich nie wieder.
Ich fahre nun zum GTÜ in der Nähe. Dort kontrolliert man auch sorgfältig, aber mit einer gewissen Grundgelassenheit. Und Sympathie für Autos. Kommentar vom Prüfer: "Tolles Auto, für die Ewigkeit konserviert (Taxidrivers Werk!) , und bitte bis zum nächsten Termin die Innenradhausschalen nachbearbeiten, denn dort sind Schleifspuren zu sehen". So geht es also auch.
Im Vergleich dazu lief es bei mir ja noch recht entspannt .
Das ist aber keine KBA-Nummer. Die würde nämlich mit "KBA" anfangen...
Ah, spannend, dass die Rays also doch 7Jx16 ET 45 sind. Das habe ich nicht gewusst. Bisher hatte ich das hier im Forum so verstanden, dass sie auch 6,5Jx16 ET45 wären, wie die bisherigen Serienräder für den 1,5-Liter. Mag aber an meiner mangelnden Aufmerksamkeit liegen.
Nichtsdestotrotz definitiv ein serienmäßiges Rad. Wenn ein Prüfer das nicht weiß, macht ihn das nicht zu einem besseren, gründlicheren Prüfer.
Ich hatte erst 2 mal Probleme mit dem TÜV. Nicht aber mit dem MX-5.
Das erste Mal behauptete der TÜV die Nebelscheinwerfer seien zu hoch eingestellt an meinem damaligen Peugeot 307cc. Ich also zum Boschdienst und der hat gesagt die sind richtig eingestellt. Danach wieder zum TÜV der die angeblich zu hohem Nebelscheinwerfer wieder bemängelte. Ich dann noch mal zum Boschdienst, der die Nebelscheinwerfer tiefer einstellte, ob wohl nach der Meinung des Meisters diese richtig eingestellt seien. Dann wieder zum TÜV und da sagte der Prüfer diese seien jetzt zu tief. Also ein weiteres Mal zum Boschdienst zum Einstellen. Der Meister des Boschdienstes ist da schon leicht angesäuert gewesen und hatte mir gesagt, wenn der TÜV-Prüfer die Einstellung der Nebelscheinwerfer noch mal bemängelt, solle dieser sich ein neues Gerät kaufen und der Prüfer solle mal zum Boschdienst kommen (Habe ich dem TÜV-Prüfer auch weitergegeben). Zusagen ist das bei meinem Vorherigen Auto die Nebelscheinwerfer von außen nicht einstellbar sind und da zum Einstellen immer erst auf die Hebebühne muss da man das da nur durch den Radkasten Einstellen kann.
Das zweite Mal ist mit dem Traktor meines Vaters Deutz D 25 S gewesen. Da hatte der Prüfer bemängelt das der Traktor kein Bremslicht hat und hinten Rot blinkt. Der Traktor ist Erstzulassung 1959 und 20Km/h schnell. Da benötigt man kein Bremslicht und Fahrzeuge bis 1970 dürfen hinten auch Rot blinken. Ich habe da lange Diskutieren müssen bis der Prüfer da selbst im Gesetzestext nachgesehen hat das der Traktor kein Bremslicht benötigt und hinten auch rote Blinker erlaubt sind.
Es gibt aber auch schöne Erlebnisse mit den TÜV-Prüfern. Vor 3 Jahren habe ich an einem Zündapp Moped CS 50 (Typ: 448-310 Ist sehr selten) einen M-Lenker eintragen lassen. Der Prüfer ist richtig begeistert gewesen da er in seiner Jugend das selbe Moped hatte und die Eintragung ist in keine 10 Minuten erledigt gewesen wo anschließend gut über eine halbe Stunde über Oldtimer-Mopeds diskutiert wurde.
Ich freue mich schon auf meinen nächsten Besuch mit meinem 43 Jahre alten Matra-Murena. Da werden wir dann erstmal einen frischen zum Prüfen dranlassen. Erste Hürde: Feststellbremse und keine Handbremse. Da wird er schon die ersten Schweißperlen auf die Stirn kriegen, wenn ihm dann erklärt wird, dass er die "Handbremsfunktion" über das Bremspedal herstellen und dann muss und dann nur kontern darf. Dann 4% Co im Brief usw.
Ich freue mich schon auf meinen nächsten Besuch mit meinem 43 Jahre alten Matra-Murena. Da werden wir dann erstmal einen frischen zum Prüfen dranlassen. Erste Hürde: Feststellbremse und keine Handbremse. Da wird er schon die ersten Schweißperlen auf die Stirn kriegen, wenn ihm dann erklärt wird, dass er die "Handbremsfunktion" über das Bremspedal herstellen und dann muss und dann nur kontern darf. Dann 4% Co im Brief usw.
Diese Feststellbremse gibt's aber oft, z.B. bei älteren Benz.
Wenn mir ein Prüfer inkompetent daherkommt, geh' ich zum Wettbewerber.
Bis jetzt allerdings nur positive Erlebnisse im Sinne der Weiterbildung, also dazugelernt ohne Mängeleintrag (Innenspiegel seit 2004 zwingend vorgeschrieben, Schaltschema in der Sichtlinie zum Schaltknüppel immer erforderlich).