Die Kausalität dürfte erfüllt sein...
Du wirfst Koehlix hier - ohne Begründung wohlgemerkt - eine "grobe Fahrlässigkeit" vor (die ja auch in dem von Dir verlinkten Text die Bedingung für den Aussatz von Zahlungen oder für Rechtsschritte ist). Die ist hier doch nicht gegeben (vgl. Definition wie hier gegeben: https://www.haufe.de/arbeitssc…sk_PI13633_HI2936143.html).
Aber wiederum: Darum geht es hier doch eigentlich gar nicht. Lies doch bitte noch einmal langsam den Thread hier durch und komm zum Thema zurück. Solche Unterstellungen würdest Du hoffentlich ja auch niemandem auf der Straße hinterherrufen.