Ausgelöster Fußgängerschutz (Motorhaube) ohne Aufprall

  • Die Verärgerung und das Gefühl der Ohnmacht aus der Situation ist nachvollziehbar.

    Aber bei den Kommunen sehe ich da leider keine große Chancen. Danach musst Du die heilige Dreifaltigkeit am Steuer sein und selbst dann haften sie für nichts. Die Unebenheit, noch dazu weil dort nicht mal ein Warnschild wohl stand, aus unserer Dackelperspektive zu erkennen und richtig einzuschätzen finde ich auch sehr schwierig.

    Aber das System von Mazda ist hier auch mal wieder ein unnötiges Problem. Nach den ganzen Berichten zu den ganzen unbegründeten Auslösungen wäre eine Anpassung der Parameter eigentlich wünschenswert.

    Grüße


    Andreas


    MX-5 G184 Signature in schwarz, Öhlins Road & Track (70/40), I.L. Motorsport Domstrebe (Front + Heck), Zymexx Blinker

  • Realistisch gesehen, kann der Anwalt immer was machen - klar er verdient damit auch sein Geld. Ob dabei was rauskommt ist aus meiner Sicht mehr als fraglich. Der Richter wird versuchen es sich einfach zu machen und nichts ist einfacher als zu sagen, dass du durch die Tieferlegung eine erhöhte Betriebsgefahr hattest und dadurch noch vorsichtiger in solchen Fällen (Strassenbeschaffenheit) agieren musst.


    Du solltest froh sein, wenn die Vollkasko ohne Abzug zählt, alla fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls.

  • Du solltest froh sein, wenn die Vollkasko ohne Abzug zählt, alla fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls.

    Was soll das denn bitte sein?? :/

    Ich fahre mit 20 km/h auf einer öffentlichen Straße ohne jegliche "Warn"-Beschilderung.....


    Mal ehrlich, die Vollkasko ist für ALLE Schäden am EIGENEN Kfz zuständig und greift lediglich bei GROBER Fahrlässigkeit oder VORSATZ nicht!!!!

    Ich habe von meiner Versicherung sogar schriftlich, dass selbst bei Touristen Fahrten (z.B. NOS, HHR) der Versicherungsschutz VOLLUMFÄNGLICH incl. Vollkasko besteht.


    Genau genommen müsste eigentlich eher die Versicherung die Gemeinde in Haftung (Regress) nehmen als ich. Für mich geht es lediglich um die Selbstbeteiligung, Wertminderung als Unfallwagen und Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse (wobei ich einen Rabattretter habe).

    Für die Verschlechterung kann es ohne Regress gegen die Gemeinde so halt 5 stellig werden.....

    Viele Grüße....


    Michael


    30th Anni 0952/3000

    Einmal editiert, zuletzt von Koehlix ()

  • Wie du schon selbst erkannt hast, könnte einer auf die Idee kommen dir das als grob fahrlässig auszulegen. Es muss nicht mal richtig sein, nichtsdestotrotz kannst du dich dann rumstreiten.


    Bei Begriff Unfallwagen muss man auch differenzieren, ein Blechschaden ist z. B. nach geltender Rechtsprechung, nicht als Unfallwagen anzugeben. Anders wenn z. B. ein Seitenteil eingeschweißt werden muss. Wie das deine Versicherung auslegt in diesem Fall, kann ich nicht einschätzen.


    Ich würde das Ganze aber eher aber, zumindest vorerst auf kleiner Flamme kochen. Für gewöhnlich wird bei dem Schadenumfang dir nach Bedingungen ein Gutachter zustehen. Den könnte man in Anspruch nehmen, gleichwohl mit dem Risiko, dass er Formulierungen findet, die dir nicht gefallen. Zu bedenken ist auch, die Frage ob du Werkstattbindung hast - da hast du ja das Heft ziemlich aus der Hand gegeben.

  • Ich kann mich keiner dieser Aussagen anschließen.


    Aussage 1: Wo hat er das geschrieben? Ihm ist nirgends grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Da es dafür keine Gründe gibt, wird das auch nicht vor Gericht oder sonstwo auch nur in Erwägung gezogen werden.


    Aussage 2: Quatsch. Quelle zu meiner Aussage: https://www.bussgeldkatalog.org/wann-ist-auto-unfallwagen/


    Aussage 3: Was hat das mit der Vorgehensweise hier zu tun? Es geht doch gar nicht um Gutachter und Werkstattbindung. Das macht hier doch keinen Unterschied. Es geht darum, ob die Gemeinde zur Kasse gebeten werden könnte. Dass es hierfür eines Gutachtens bedarf, kann sein. Dass es sich finanziell vermutlich nicht lohnen wird, kann sein. Dass es auf gar keinen Fall Erfolg haben kann, muss nicht sein, kann aber natürlich trotzdem nicht klappen.

    MX-5 ND G184 (08|2018) Signature Line, magmarot
    gr. Wischwasserbehälter; FOX ESD schw.; Trunkcover (Eigenbau); Batterietragegriff (Eigenbau); AAD Low Profile Seat Mounts; H&R Spurplatten (2x9mm bzw. 2x9mm+2x15mm); Lenkrad: meinlenkrad.de; Radhausflaps schw.gl. foliert; Sommer: BBS CS012 7,5x17 ET38, Winter: Schw. OEM; Zymexx dunkle LED-Blinker; mx5things Fensterautomatik+ACC-Power-Controller+Trunk-Lid-Popper+DLR+Silhouette+TrunkLight; ATH Frontflaps+Heckschürze; OEM Seitenschweller; Stubby; AA+CP

  • Man merkt schon, dass du nicht vom Fach bist. Werkstattbindung oder nicht macht

    viel aus. Man beißt nicht die Hand, die einen füttert und das gilt sowohl für Gutachter als auch Werkstatt.


    Es muss keiner hier überredet werden. Ich hab auf Risiken hingewiesen. Die kann man berücksichtigen, muss man aber nicht.

  • Sorry, aber hier wird wieder mal Unsinn gespammt.

    Es ist etwas passiert, was nicht schön ist und keiner gebrauchen kann. Aber es ist passiert.

    Es stellt sich hier nun nur eine einzige Frage


    Kann die Gemeinde dafür belangt werden?


    Es geht nicht darum, wie und wer den Schaden behebt, sondern bezahlt.

    Und von Vorsatz zu sprechen geht mal gar nicht.

    Oder hat die Gemeinde vielleicht einen Deal mit einer Werkstatt und hat vorsätzlich die Straße manipuliert. ;) Warum muss immer unsinnig irgend ein Finger in irgend eine Wunde gesteckt werden. Ist doch schlimm genug und ich wünsche mir für Michael, dass die Gemeinde hier in die Verantwortung genommen werden kann.

    Vor langer, langer Zeit hat auch mal eine Gemeinde meinen Fahrzeugschaden bezahlen müssen. Also nicht unmöglich. Kopf hoch. :thumbup:

  • Ich verstehe die ganze Diskussion hier über Gutachter/Werkstatt und sonstiges nicht mehr.....

    Die Versicherung kann/wird einen Gutachter beauftragen, wenn sie glaubt, dass die Reperaturkosten zu hoch angesetzt sind....

    Ich kann/werde einen Gutachter beauftragen, wenn ich glaube, dass das Gutachten der Versicherung zu niedrig ausfällt bzw. nicht alle Schäden abdeckt.

    Die Gemeinde kann/wird einen Gutachter beauftragen, wenn sie glaubt, dass der Schaden anders entstanden ist oder die Kosten für die Reparatur zu hoch hält.

    Das kann alles passieren....von A bis Z

    Von Schaden komplett ersetzt bis selbst schuld....das ist mir vollkommen klar!!!

    Die Entscheidung fällt dann wahrscheinlich ein Richter.


    Aber bei einem bin ich mir zu 100% sicher....ich werde keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt bekommen!!!!

    Im übrigen hat die Versicherung auch schon die Schadensschilderung als abgedeckt anerkannt.... :!: :!:


    Ranger : wenn das deine Auffassung von grober Fahrlässigkeit ist, empfehle ich dir, alle (Kasko)Versicherungen (falls vorhanden) zu kündigen, denn die, werden dann wahrscheinlich NIE bezahlen!!

  • Risiko, heißt nicht Eintrittswahrscheinlichkeit = 100%, aber gern geschehen 😊


    Lass mich dir noch den dezenten Hinweis auf die Thematik Gefahrerhöhung, nach §§23,26 VVG geben.


    Es wurde ja erwähnt, dass der Umstand der Funktionsbeeinträchtigunf bei Tieferlegung im Handbuch vermerkt ist und bekannt war.


    § 23 VVG - Gefahrerhöhung - dejure.org

    § 26 VVG - Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung - dejure.org

    § 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) / N. Gefahrerhöhung | Deutsches Anwalt Office ...
    I. Vorbemerkung  Rz. 43 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung nach Stellung des Versicherungsantrages ungünstig…
    www.haufe.de


    Die Kausalität dürfte erfüllt sein...

  • Ich hab die Nummer durch, hatte ich ja geschrieben. Prozesse mit Gemeinde oder auch Land...viel Spaß und bring viel Zeit mit. Das dein Anwalt nichts negatives sagt ist ja wohl hier jedem klar...er verdient damit sein Geld. Will sagen, er wird ei en Teufel tun dir das auszureden.

    Meines Wissens gibt es genaue Tiefen / Buckel die in dem Straßenbau berücksichtigt werden müssen. Liegt das im Maß hast du eh verloren...aber so genau kenn ich mich da nicht aus.

    Bin mal gespannt wie das ausgeht...