spannende Zusatzinfo: sollte nur ein Materialgutachten vorliegen greift die 2% regel, drüber wird nicht eingetragen. Meine 30mm an der HA beim ND wollte mir der Prüfer deshalb nur gerade so eintragen
Nicht neu aber auch nichts drüber gefunden Spurverbreiterung
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Interessante Info, die 2% Regel kannte ich so noch nicht.
Ich habe gerade mal nachgesehen, meine Distanzringe haben auch nur ein Teilegutachten, wird also nochmal spannend...
Wobei sie wohl explizit für den MX-5 ND gefertigt werden und I.L. Motosport bis 50mm anbietet.
Gibt es denn überhaupt Distanzringe mit einer ABE?
Das würde die Diskussion auf der ersten Seite obsolet machen und sich auf ein fälschliches Bezeichnen der Dokumente reduzieren.
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wichtiger unterschied hier: Teilegutachten vs. Materialgutachten ST z.b. bietet nur Materialgutachten für seine Spurverbreiterung
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Hallo und vielen Dank für die Anregungen und regen Diskussion. Nun ich werd um alles richtig zu machen mir die Dinger in der Werkstatt drauf machen lassen denn die sollten wissen ob TÜV oder Teilegutachten. Wenn's dann ne Strafe gibt bekommen die die Rechnung von mir denn ich hab ja dafür bezahlt das alles richtig gemacht wurde. Schönen Tag noch und allzeit gute Fahrt
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Hallo und vielen Dank für die Anregungen und regen Diskussion. Nun ich werd um alles richtig zu machen mir die Dinger in der Werkstatt drauf machen lassen denn die sollten wissen ob TÜV oder Teilegutachten. Wenn's dann ne Strafe gibt bekommen die die Rechnung von mir denn ich hab ja dafür bezahlt das alles richtig gemacht wurde. Schönen Tag noch und allzeit gute Fahrt
Mit der Aussage sollte man vorsichtig sein, du bist für dein Fahrzeug verantwortlich nicht die Werkstatt, das Ticket bezahlst du. Schönes Wochende
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Genau. Als Halter selbst ist man für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Darunter fallen auch jegliche Eintragungen. Die Werkstatt haftet für nichts wenn Sie Teile einfach nur einbauen. Die haftet ggfs. nur, wenn sie die Teile falsch montieren.
Wie so oft lassen sich solche Fragen i.d.R. ganz einfach mit einem 3-minütigem Telefonat mit einem Gutachter (TÜV, GTü etc.) klären
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Ok Ok, aber ich dachte immer die bei Mazda wissen was sie machen und dürfen kosten ja schließlich ne Menge Geld die Werkstattstunde. Wenn einer keine Ahnung hat sollte wenigstens die wissen was erlaubt ist und was nicht.
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Die Werkstatt haftet für nichts wenn Sie Teile einfach nur einbauen.
So einfach ist das dann doch nicht. Wir müssen durchaus darauf achten und prüfen, dass die verbauten Teile Verkehrssicher sind und ggf. auch eine Zulassung haben. Trifft das nicht zu dürfen wir natürlich den Einbau verweigern oder lassen den Kunden einen Haftungsausschluss unterschreiben, der alles dokumentiert.
Aus diesem Grund werde ich niemals angelieferte Bremsteile einbauen, auch wenn 300x ATE oder sonst was drauf steht. Ich kann nicht prüfen, dass die Dinger zugelassen sind oder funktionieren und hafte als Werkstatt nach dem Einbau zu 100% für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den versagenden Teilen stehen. In diesem Fall hilft auch kein Haftungsausschluss.
Weise ich den Kunden darauf hin, dass mans unter Auflagen einbauen darf, er mir dafür aber nicht das OK gibt (z.B. Kotflügel ziehen) muss ich ihn darauf hinweisen, dass seine BE erlischt und er nicht mehr fahren darf. Alles was danach passiert geht mich dann nichts mehr an.