mit deinem Teilegutachten must du noch zum Tüv, da bekommst du dann dein Prüfzeugnis mit dem darfst du dann noch zum Straßenverkehrsamt zwecks Eintragung in deinen Kfz-Schein.
Die Eintragung in den KFZ Schein ist nicht nötig. Es reicht aus das "Prüfzeugnis" ( Änderungsnachweis nach §19.3 StVZO ) mitzuführen.
Gruß
Dirk