Welche Seite zum Verkauf meines MX5 RF?

  • Ach du lieber Gott, nein natürlich werde ich nur ein Auto verkaufen.

    Die "Gefahr" einen Gewinn zu machen,scheint mir doch eher recht gering.

    Will ich aber auch gar nicht, nur verschenken werde ich auch nix...

  • Wie verhält es sich eigentlich mit dem neuen Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz (was ein Name!) in Sachen Auto-Verkauf? Theoretisch müsste ja mobile.de oder auch ebay jeden Autoverkauf mit einem Erlös über EUR 2.000,-- an das zuständige Finanzamt melden, wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe. Und Gewinne aus dem Verkauf, die höher als 600 EUR sind, müssen demnach auch versteuert werden (das war schon vorher so, nur war die Überprüfung halt schwieriger).

    Das ganze nennt sich "privates Veräußerungsgeschäft" und korrekt, diese Gewinne müssen versteuert werden. Allerdings nur innerhalb einer bestimmten Spekulationsfrist - für Oldtimer beträgt diese z.Zt. 1 Jahr. Für Alltagsgegenstände wie ein Auto fällt aktuell keine Steuer an, bei normalen Autos wird ja i.d.R. ohnehin kein Gewinn beim Verkauf erzielt, da der Wagen beim Verkauf weniger Wert ist als beim Kauf.


    Zum vertiefen: https://www.finanztip.de/priva…%20steuerfrei%20verkaufen.

    🏎 G184 Roadster (2019), magmarot, Sportline, Sportpaket, iActiveSense
      🔧 SPS Street (18/14), I.L.-Streben, Bridgestone Potenza Sport, ATH rechts

      🏁  Erzgebirge 2023, Altmühltal 2023 (coming soon!), Treffen im Süden 2023

  • Grundsätzlich gehört ein Auto zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Somit ausgenommen aus den privaten Veräußerungsgeschäften §22 Nr.2 EStG iVm §23 (1) Nr. 2 S.2 EStG.

    Damit soll gesetzlich verhindert werden, dass jeder Verkauf eines Kfz auch eine Verlustberücksichtigung nach sich bringt (im Normalfall Verlust bei Autoverkäufen).


    Solange keine Fahrzeuge gekauft werden, um damit : nachhaltig, selbständig, mit Gewinnerzielungsabsicht --> dann auch kein Gewerbebetrieb §15 EStG.

  • Das Thema ist meiner Meinung nach zu komplex, um es im Rahmen eines gekaperten Threads vollständig klären zu können.


    Tatsächlich ist die Rechtslage verworren, ganz besonders - aber wohl nicht nur- für juristische Laien. Neu ist im Prinzip nur die Pflicht für "Plattformen", nicht "freigestellte Anbieter" elektronisch automatisiert zu melden. Daran, was zu versteuern ist und was nicht, hat sich nichts geändert und das steht auch nicht im neuen Gesetz.


    Von der Meldepflicht durch die Plattform freigestellt ist eine natürliche Person nur dann, wenn diese pro Kalenderjahr in weniger als 30 (also bis zu 29) Fällen Waren verkauft und dafür weniger als 2000 (also bis 1999,99) EUR gutgeschrieben bekommen hat. Das trifft für den Verkauf eines Autos über eine "Plattform" sicher in den meisten Fällen nicht zu.


    Allerdings verkauft man sein Auto (auch im Internet) nicht unbedingt über eine "Plattform". Eine Plattform ist nämlich dadurch charakterisiert, dass sie Nutzern ermöglicht, "Rechtsgeschäfte abzuschließen". Solange nur vermittelt wird, besteht auch keine Meldepflicht. Außerdem - und das ist der entscheidendere Punkt - ist der einmalige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Verkauf eines Gegenstands, den man zuvor selbst benutzt hat, im Allgemeinen nicht steuerpflichtig. Das Komplizierte daran ist, wann die Finanzbehörden auf die Idee kommen, dass man eben nicht einmalig und nicht auf Gewinn ausgerichtet verkauft. Schon wer regelmäßig seine Garderobe (oder die seiner Kinder) über "Plattformen" austauscht, kann unter Umständen negativ auffallen.


    Die für mich nützlichste Zusammenfassung habe ich beim Bayerischen Rundfunk gefunden:


    Internet-Plattformen müssen Finanzamt private Händler melden
    Eine Steuerpflicht für private Verkäufe im Internet bestand schon immer, sofern sie ein bestimmtes Maß überschreiten. Seit dem neuen Jahr müssen Plattformen…
    www.br.de