Freies Fahren GP-Strecke Nürburgring 2023

  • Wo kommt denn das jetzt her? Ich bin schon oft mit Werner auf Trackdays gewesen und hatte dort bereits mehrfach Haftungsverzichte unterschrieben, in denen man den Streckenbetreiber und den Veranstalter von jeglicher Haftung freistellt. Das ist absolut üblich.

    Ein Gegenseiten Haftungsverzicht zwischen den Fahrern ließ sich nur aus der Deutschen Übersetzung des zusätzlichen Haftungsverzichts für den Anneau Du Rhin herauslesen. Dieser hatte aber nichts mit der Seven IG zu tun sondern war vom Streckenbetreiber.

  • So eine Klausel würde ich aus einem Grund nie unterschreiben: Es senkt die Hemmschwelle, Risiken einzugehen, statt auf Sicherheit zu achten.

    Grüße
    Sebastian S.


    Verbesserung macht Straßen gerade. Aber es sind die gewundenen, unverbesserten Straßen, die Ausdruck des Genies sind - William Blake

  • In dem selben Haftungsausschluss erklärt sich der Unterzeichner bereit sämtliche von ihm verursachte Schäden zu regulieren…


    Wie gesagt - alles was von seitens Seven IG kommt ist üblich bei Trackdays.


    Lediglich der separate vom Streckenbetreiber des Anneau ist etwas speziell…

  • Ich stelle unseren Haftungsausschluß einfach mal pauschal hier rein. Dann kann jeder selbst sehen worauf sich dies bezieht.


    Im übrigen versende ich den Haftungsausschluß immer schon mit der Nennungsbestätigung per Post. So kann jeder schon im Vorfeld abklären ob das für ihn in Ordnung ist. Falls nicht besteht jederzeit die Möglichkeit von der Veranstaltung Abstand zu nehmen. Wenn man den Haftungsausschluß erst am Veranstaltungstag vorgelegt bekommt halte ich das nicht für in Ordnung.



    Haftungsausschlusserklärung für die Veranstaltung am....


    Art der Veranstaltung


    Fahrtraining auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine Rennstrecke, die ausschließlich unter Sicherheitsaspekten ausgewählt wurde. Die Veranstaltung dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sondern der Optimierung von Fahrkönnen und Fahrtechnik. Ziel der Veranstaltung ist die Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und somit Erhöhung der Fahrsicherheit für den Straßenverkehr.


    Teilnahmebedingungen


    Zugelassen sind alle serienmäßigen und modifizierten Automobile, die den Lärmbestimmungen in der Ausschreibung entsprechen. Es sind nur Reifen mit Straßenzulassung erlaubt. LKW und Motorräder sind nicht zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer Lizenz zum Führen des eingesetzten Fahrzeuges. Der Teilnehmer versichert durch seine Unterschrift, dass er Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Sofern ein Fahrer nicht Eigentümer des benutzten Fahrzeuges ist, so muß der Anmeldung eine Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers beigefügt oder diese spätestens bei der Veranstaltung nachgereicht werden. Der Fahrer ist auch zivilrechtlich dafür verantwortlich, dass es sich um eine rechtsgültige Verzichtserklärung handelt. Bei fehlender Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers stellt der Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


    Sonstige Bestimmungen

    Während der Fahrten sind Sicherheitsgurte anzulegen. Schutzhelme sind für Fahrer und Beifahrer vorzuweisen. Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Zusätzlich zum Startgeld trägt jeder Teilnehmer die Kosten für die mitgebrachten Fahrzeuge sowie ggf. Kosten für Anreise, Verpflegung und Übernachtung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, entrichtete Startgelder werden zurückbezahlt, weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter können hieraus nicht hergeleitet werden. Ansonsten findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt, bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Startgelder. Der Teilnehmer ist einverstanden, dass die Aufnahmen seines Fahrzeuges und seiner Person durch Videoüberwachung oder von Fotografen kommerziell ausgewertet werden dürfen.


    Vertragserklärungen der Teilnehmer zum Ausschluß der Haftung


    Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, KFZ-Eigentümer, -Halter, Helfer) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluß vereinbart wird.


    Die Teilnehmer erklären mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, und zwar gegen


    - den oder die Veranstalter, einschließlich aller angeschlossenen Clubs, Vereine und Organisationen, deren Helfer, Instrukteure, Sportleiter und Sportwarte,

    - der „.....“, sonstige Streckeneigentümer und -betreiber, alle angeschlossenen Firmen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich Streckenposten und sonstige beauftragte Personen und Firmen,

    - Behörden, Renndienste, Sportwarte und alle Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,

    - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden,

    - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen, Firmen und Stellen


    außer für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


    Ferner stellen die Teilnehmer durch diese Erklärung alle Vorbenannten in vollem Umfang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, falls diese wegen eines von den Unterzeichnern verursachten Unfalls oder sonstigen Schadensereignisses die Vorbenannten in Mithaftung nehmen. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Schäden, welche sie während der Veranstaltung an der Rennstrecke verursachen (Leitplanken etc.), beim Streckenbetreiber vor Ort direkt abzurechnen.


    Ferner wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass der Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren oder Übungsleiter auf Wunsch von Teilnehmern mit Fahrzeugen der Teilnehmer fahren (z.B. Vorführfahrten) und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer Club Mitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen (z.B. Demonstrationsfahrten).


    Durch Abgabe dieser Vertragserklärungen erkennt der Teilnehmer die vorstehenden Bedingungen ohne jede Einschränkung verbindlich an und sie werden mit Abgabe dieser Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.