hatten wir nicht schonmal sowas mit einem Fahrwerk?
Zwei RECARO-Sitze zu verkaufen.
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Jup.
Die Faustregel bei solchen (Ver-)Käufern bleibt leider: Wenn es zu schön klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch nicht.Selbes gilt natürlich auch für andere Produkte wie: Kameras, Smartphones und Computerinnereien (bin mal übel bei einer Festplatte aufs Kreuz gelegt worden und da ging es nur um einen ca. 5% günstigeren Preis)
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hatten wir nicht schonmal sowas mit einem Fahrwerk?
Jau, das war ein Ölhins.
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Jau, das war ein Ölhins.
Vielleicht war es auch gerade kein Öhlins ...
Man will ja niemandem Böses unterstellen, aber bei so (immer noch) teuren Gütern muss man schon sehr genau überlegen, ob man das Risiko eines Distanzkaufs eingehen will. Frankfurt/Oder oder Warschau als Standort ist ja schon noch ein Unterschied.
Mit hatte zur Abschreckung schon der Satz "Schienen müssen gewartet werden." vollauf genügt.
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es gibt ja die 'Käuferschutz' Option bei Kleinanzeigen die bei Distanzkauf doch recht praktisch ist.
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es gibt ja die 'Käuferschutz' Option bei Kleinanzeigen die bei Distanzkauf doch recht praktisch ist.
Meines Wissens wird der Käuferschutz aber nur bei Nutzung des eigenen Bezahldienstes mit der Option "Sicher bezahlen" angeboten. Den muss der Verkäufer allerdings nicht anbieten (aus guten oder auch aus böswilligen Gründen).
In jedem Fall zahlt der Käufer dafür eine Gebühr von (im Moment) 0,35 € plus 4,5% vom Kaufpreis. In diesem Fall also immerhin 97,10 €. In Relation sicher nicht unvernünftig, aber ...
... ich kann grundsätzlich auch verstehen, warum Verkäufer diesen Dienst nicht anbieten wollen. Ich mache es auch nicht. Man muss natürlich damit rechnen, dass der Käufer noch einmal ganz besonders motiviert ist, den Kaufpreis vorher entsprechend zu drücken.
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Wie schon geschrieben wurde, der Preis ist für Recaros in dem Zustand sehr sehr niedrig, da ist persè Vorsicht angesagt. Niemand schenkt einem etwas
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Niemand schenkt einem etwas
Schreibt ausgerechnet der, der gerade seine Sitze verschenkt
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Meines Wissens wird der Käuferschutz aber nur bei Nutzung des eigenen Bezahldienstes mit der Option "Sicher bezahlen" angeboten. Den muss der Verkäufer allerdings nicht anbieten (aus guten oder auch aus böswilligen Gründen).
In jedem Fall zahlt der Käufer dafür eine Gebühr von (im Moment) 0,35 € plus 4,5% vom Kaufpreis. In diesem Fall also immerhin 97,10 €. In Relation sicher nicht unvernünftig, aber ...
... ich kann grundsätzlich auch verstehen, warum Verkäufer diesen Dienst nicht anbieten wollen. Ich mache es auch nicht. Man muss natürlich damit rechnen, dass der Käufer noch einmal ganz besonders motiviert ist, den Kaufpreis vorher entsprechend zu drücken.
nein, der Verkäufer muss das nicht anbieten, als Kunde würde ich es jedoch bei solch hohen Beträgen verlangen. Wenn der Verkäufer dann nicht dazu bereit ist, weiss man voher der Wind weht, es verursacht ihm ja keine Zusatzkosten, da der Käufer diese Kosten tragen muss.
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nein, der Verkäufer muss das nicht anbieten, als Kunde würde ich es jedoch bei solch hohen Beträgen verlangen. Wenn der Verkäufer dann nicht dazu bereit ist, weiss man voher der Wind weht, es verursacht ihm ja keine Zusatzkosten, da der Käufer diese Kosten tragen muss.
Auch wenn ich mich wiederhole ... ich kann grundsätzlich auch verstehen, warum Verkäufer diesen Dienst nicht anbieten wollen. Ich mache es auch nicht.
Und das ist nicht der einzige Grund. Als Käufer würde ich diesen Betrag aber auch nicht auf Treu und Glauben mal eben nach Polen überweisen.