Gerne würde ich die Motorhaube mit Gasdruckfedern ausstatten, falls rechtlich möglich.
Die Amis machen das ja reihenweise und denen steht ja, ganz im Gegensatz zu uns Europäern, dabei nichts im Wege (TÜV, ABS).
Ich habe ein kit gefunden das sich scheinbar auch mit ABS verbauen lässt, da die entsprechenden Aussparungen vorhanden sind:
Theoretisch sollten die Gasdruckfedern der Funktionsweise des ABS auch nicht wirklich im Wege stehen. Hebelarm und Positionierung sollten das rückseitige Anheben der Haube nicht behindern.
Leider konnte ich im Forum nichts darüber finden. Deshalb meine Frage: Kann man das bedenkenlos einbauen weil das z.B. wie Domstreben "nur als Verstärkung der Karosserie" durchgeht oder ist mit ernsthaften rechtlichen Folgen zu rechnen?
Ich bin dankbar für jegliche Erfahrung bzw. Informationsquelle.