Post vom KBA, ich bin positiv erstaunt, nur 2 Tage für die Antwort.
Sehr geehrter Herr NightOWL,
Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Wie Sie bereits richtig anmerkten, muss für einen genehmigten Rückstrahler ebenfalls eine Kennzeichnung in Form von IA oder IB in einem Genehmigungszeichen enthalten sein.
Eventuell befindet sich das Genehmigungszeichen, welches den Rückstrahler beinhaltet, an einer anderen Stelle auf dem Gerät.
Grundsätzlich müssen alle lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrzeug genehmigt sein.
Befindet sich kein Genehmigungszeichen für den Rückstrahler auf der Leuchte und hat der Rückstrahler auch keine lichttechnische Wirkung, so muss ein Paar zusätzlicher genehmigter Rückstrahler am Fahrzeug angebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Nun hat, zumindest bei meinen klaren, der Rückstrahler eine „lichttechnische Wirkung“.
Also Eindeutig Zweideutig.
Sagen wir mal so, bei penibler Rennleitung, ist mit wohl besser.
Ich leg sie mir für Notfälle in den Kofferraum.