Und wenn man doch bei winterlichen Verhältnissen auf Sommerreifen einen Unfall baut, kann die Kasko anteilig die Zahlung kürzen (grobe Fahrlässigkeit).
Versicherung Saisonkennzeichen Vollkaskoschutz
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Ja natürlich. Es ging ja auch hier darum, dass es in D im Winter bei guten Straßen&Wetterverhältnissen erlaubt ist, mit Sommerreifen unterwegs zu sein. Und bei solchen Verhältnissen hat man dann auch kein Problem mit der Versicherung.
Mangelnde Winterreifen haben mich daher im letzten Winter auch nur 2 Tage gekostet, an denen meine Alltags&Winterkarre gefahren werden musste. Den restlichen Winter konnte ich bedenkenlos fahren.
Edit: Soll heißen man kann den MX ruhig ganzjährig angemeldet und auf Sommerreifen stehen lassen, sollte sich dann nur eine Alternative offen halten wenn mal winterliches Wetter angekündigt ist oder es in höher gelegene Ebenen geht. (bei mir selten der Fall)
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...hatte bei den Bikes auch Saisonkennzeichen.....mit Ruheversicherung........sollte es auch für Autos geben. Allerdings versteh ich den Sinn nicht des Saisonkennzeichen.....soviel günstiger ist es auch nicht und es ist dir Freude genommen, auch mal am sonnigen Januarwochenende zu fahren....
Ja geht mir auch so.
Ich persönlich bleibe beim Zweirad aber bei Saisonkennzeichen. Sicher gibt es sonnige Tage im Winter. Wenn man ehrlich ist, will man da wirklich fahren? Möglicher Rollsplit, Temperaturen, etc...
Mir ist es da jedenfalls meist auch sonnigen Tagen noch zu kalt. Aber ist Geschmackssache,,Es soll auch Leute geben (so wie ich) die keine Lust haben das Auto im Winter zu fahren und sich Winterräder unter das Auto zu machen. Warum sollte ich dann nicht Geld sparen und ein Saisonkennzeichen am Fahrzeug haben...
Stimmt auch, die Frage ist halt, wie lang oder WAS ist heute noch Winter..
Im Unterschied zum Thema Motorrad, gäbe es für mich in den kalten Monaten genug (wesentlich mehr MX kompatible) Tage, bei denen ich mit Sommerreifen in der eigentlich kalten Jahreszeit gern unterwegs wäre.
Zumal spare mich mir dann das "Einwintern, Erhaltungsladegerät, Reifenluftdruck erhören damit die sich nicht platt stehen etc..."Die nächsten Frage nach der Entscheidung für SaisonkZ ist ja dann, welcher Zeitraum...
03-10, oder noch noch 03-11, aber im April ohne Winterreifen ....Edit: Soll heißen man kann den MX ruhig ganzjährig angemeldet und auf Sommerreifen stehen lassen, sollte sich dann nur eine Alternative offen halten wenn mal winterliches Wetter angekündigt ist oder es in höher gelegene Ebenen geht. (bei mir selten der Fall)
Sehe ich auch so. Wetterbericht und bissl Vorrauschschauende Planung und dann passt das.
Es gab auch schon Pfingstferien da hat es auf dem Brenner geschneit,
oder nach die Ostern mitte April kam auch noch recht weit Schnee runter.Aber kann ja jeder zum Glück selbst entscheiden.
Bsp zur Versicherung:
saison.png
saison1.png
saison2.png -
Wollte auch gerade schreiben...- wegen Ruheversicherung :
da wandelt sich die Vollkasko in Teilkasko um... und man muss sich drüber klar sein, dass das Fahrzeug "wie abgemeldet gilt" - also nicht draußen auf der Straße stehen darf... sondern auf einem Privatgelände / umfriedeten Grundstück stehen muss.
Wenn er dann also geklaut wird, oder s Brennen anfängt - ok...Teilkasko greift -
Vandalismus - Unfall (z.B: umgefallenes Regal aufs Auto in der Garage) ist dann eben außerhalb der Saison nicht versichert...
Im Zweifelsfall wie auch schon o.geschrieben schriftlich bei der jeweiligen Gesellschaft anfragen, oder in die Bedingungen reinschauen.
Gruß T.
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Die Ruheversicherung gilt auch beim normalen Kennzeichen, bei einer Stilllegung in den Wintermonaten. Ausserdem ist man im Frühjahr und Herbst voll flexibel in Punkto An/Abmeldung, zumal die Versicherungsprämien im Vergleich wesentlich günstiger sind.
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Stimmt mit egal ob Saison oder Abmeldung...
mit günstiger ist aber unterschiedlich... gibt Versicherungen die eins zu eins die Monate Abrechnen (6 Monate also 50 % vom ganzen Jahr), aber wohl auch welche die in der Saison andere Prämien verlangen/rechnen...
ggf. muss man auch mit der "Hochrechnung der Jahresfahrleistung" aufpassen...- gibt welche die 12000 im Jahr anders sehen als 12000 in den z.B. 7 Monaten der Saison 4-10 weil quasi in WENIGER ZEIT GLEICH VIELE KM gefahren werden => Kalkulation als größeres Risiko...
Unterm Strich ist die Entscheidung Saison und fixe Termine ohne Zula-Wartezeit und Gebühren oder flexible An- und Abmeldung mit Wartezeit und Gebühren eine höchstindividuelle Gusto-Sache... ;-). Preislich ggf. einfach beides rechnen lassen und dann in Ruhe entscheiden.
Ansonsten immer wichtig für die Weiterstufung, dass man innerhalb des Kalenderjahres (bei Fälligkeit 1.1.xx) oder Versicherungsjahres (bei unterjähriger Fälligkeit) die mind. 6 Monate zusammenbringt, damit die Weiterstufung des SF/SFR/Schadenfreiheitsrabattes erfolgt.
Gruß T.
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StVO § 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ....
Soviel zu den Vorschriften. Wenn also die Straßen frei sind kann man mit Sommerreifen fahren, egal ob sich rechts und links neben der Straße meterhoch der Schnee türmt. Von irgendwelchen Temperaturen steht da nichts drin.
Früher hatte ich auch unsere beiden Motorräder über den Winter immer abgemeldet (Saison-Kennzeichen gab es noch nicht), da haben wir anfangs trotz Ab- und Anmeldegebühren ca. 300DM gespart. Mit fallenden Prozenten wurde es immer weniger und habe mich oft geärgert, wenn da doch mal schöne Tage waren. Deshalb werde ich kein Sasion-Kennzeichen mehr nehmen, die gesparten Euros sind mir meinen Ärger über das Nicht-fahren-können nicht wert.
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Ausserdem sieht ein Saisonkennzeichen blöd aus.....